AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schulterblick – Die Radfahrschule

1. Allgemeines

1.1 Mit Anmeldung durch den:die Anmelder:in (Kursteilnehmer:in, Organisator:in oder mit der Aufsicht der Kursteilnehmer:innen betraute Person) erteilt diese:r einen Auftrag an Schulterblick – Die Radfahrschule, Urbangasse 6/25, 1170 Wien, ZVR-Zahl 220091160 (in der Folge kurz als „Radfahrschule“ bezeichnet) unter Festlegung des von der Radfahrschule angebotenen Kurs- oder Workshopformates. Der Vertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Radfahrschule zustande.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.3 Handelt es sich bei dem:der Kund:in um eine:n Verbraucher:in im Sinne des § 1 KSchG, so sind ihm:ihr diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen und ist dies von ihm:ihr bei der Anmeldung zu bestätigen.

2. Rahmenbedingungen

2.1 Die Teilnahmekosten bestimmen sich nach dem bei Vertragsabschluss gültigen Tarif laut Homepage (https://www.schulterblick.at/kursangebote/). Im Einzelfall sind davon abweichende Preisvereinbarungen möglich. Wenn nicht anders vereinbart, sind die jeweiligen Beträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zahlbar.
2.2 Der Kurs oder Workshop beginnt an dem im Vorhinein mündlich oder schriftlich vereinbarten Ort. Die Dauer richtet sich nach dem Kursformat.
2.3 Informationen bezüglich von der Radfahrschule bereitgestellter und von Kursteilnehmer:innen mitzubringender Ausstattung finden sich auf der Homepage (https://www.schulterblick.at/kursangebote/) oder werden bei Vertragsabschluss bekanntgegeben bzw. vereinbart.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Eine Teilnahme an Kursen und Workshops ist grundsätzlich für alle Personen laut Kursbeschreibung (https://www.schulterblick.at/kursangebote/) möglich.
Die Radfahrschule behält sich vor, das Kurs- bzw. Workshopprogramm an die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die gesundheitlichen Gegebenheiten der Kursteilnehmer:innen nach ihrer Einschätzung anzupassen.
3.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der:die Kursteilnehmer:in unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden, die Fahrtüchtigkeit und/oder die Verkehrszuverlässigkeit negativ beeinflussenden Mitteln steht (auch: Medikamente, starke Übermüdung), so wird er:sie von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
3.3 Während des Kurses ist den Anordnungen der Radfahrlehrer:innen bzw. der mit der Durchführung des Kurses betrauten Personen unbedingt Folge zu leisten. Radfahrlehrer:innen haben das Recht, Teilnehmer:innen nach vorheriger zweimaliger Verwarnung vom Kurs auszuschließen, wenn diese weiter beharrlich den Anweisungen der Radfahrlehrer:innen zuwider handeln bzw. sich und/oder andere Kursteilnehmer:innen oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Ein Schadenersatzanspruch der Radfahrschule bei Zuwiderhandeln durch den:die Teilnehmer:in ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.

4. Stornierung

4.1 Sofern vertraglich nicht anders geregelt, gelten untenstehende Stornierungsbedingungen.
4.2 Absagen von vereinbarten Kursen durch Kursteilnehmer:innen bzw. Anmelder:innen sind bis zu 5 Tage vor dem Termin persönlich, schriftlich per SMS, Messengerdienst oder per E-Mail an die Radfahrschule () ohne weitere Kosten möglich. Bei verspäteten Absagen treten jedenfalls Kostenfolgen ein (siehe auch Punkt 4.3).
4.3 Die Kostenfolgen bei verspäteter Absage durch den:die Kursteilnehmer:in bzw. Anmelder:in betragen bei Absagen, die gemäß 4.1 48 Stunden vor Kurstermin einlangen, 50% der Kursgebühr. Bei Absagen, die danach einlangen, ist der volle Kursbeitrag zu bezahlen. Der:die Kursteilnehmer:in kann jedoch zu den selben Bedingungen eine:n geeignete:n Ersatzkursteilnehmer:in finden.
4.4 Bei voraussichtlich ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B.: Starkregen, Schneefall, Sturm) am Kurstag behält sich die Radfahrschule vor, den vereinbarten Termin bis zum Vorabend abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten, es treten keine Kostenfolgen ein.
4.5 Bei Kursen bzw. Workshops mit einer Mindestteilnehmer:innenzahl behält sich die Radfahrschule vor, den vereinbarten Termin bei voraussichtlicher Unterschreitung dieser Anzahl bis 48 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Etwa schon getätigte Zahlungen der Teilnehmer:innen werden dabei innerhalb von 14 Tagen rückerstattet. Ist seitens der Radfahrschule ein Ersatztermin möglich, wird dieser ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bekannt gegeben.

5. Erfassung der personenbezogenen Daten; Datenschutz

5.1 Mit der Anmeldung erteilt der:die Anmelder:in die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner:ihrer Person bzw. Person(en), die er:sie anmeldet, durch die Radfahrschule nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
5.2 Personenbezogene Daten der in Punkt 5.1 genannten Personen dienen ausschließlich dem Vereinszweck der Radfahrschule und werden vertraulich behandelt.
5.3 Der:die Anmelder:in verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags jede Änderung der in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der angemeldeten Person sind in der Datenschutzerklärung von der Radfahrschule zu finden.

6. Haftung

6.1 Die Radfahrschule übernimmt keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des:der Kursteilnehmer:in während der Kurs- oder Workshopteilnahme, sofern der Radfahrschule bzw. ihren Beauftragten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der Radfahrschule ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.

7. Rechtsform; Gerichtsstand

7.1 Rechtsform der Radfahrschule ist Gemeinnütziger Verein, eingetragen im Zentralen Vereinsregister des Bundesministerium für Inneres unter der ZVR-Zahl 220091160. Vereinsobmann ist Robert Fuchs.
7.2 Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort der Radfahrschule zuständigen Gerichtes vereinbart.
7.3 Ist der:die Kund:in ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der:die Kund:in im Inland seinen:ihren Hauptwohnsitz oder seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er:sie im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz der Radfahrschule im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des:der Kund:in liegt.
Fassung vom 11.06.2024